Campingplatzordnung – Hausordnung

  1.  Der Aufenthalt auf dem Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Der Ankommende Gast bzw. Besu-cher meldet sich daher zuerst in der Rezeption an. Das Campingplatzpersonal kann die Personalausweise eines jeden Gastes oder Besuchers in Augenschein nehmen.
  2. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Benutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.
  3. Den Weisungen des Campingplatzpersonals und der Nachtwache bitte Folge leisten. Insbesondere gilt dies beim Aufstellen von Fahrzeugen, Wohnwagen, Zelten und ähnlichen Anlagen.
  4.  Hunde jeder Größe bitte ständig an kurzer Leine halten. Achten Sie bitte darauf, dass diese Ihr Geschäft nicht auf dem Campingplatz entrichten. Insbesondere das Urinieren oder Markieren des Hundes zu vermeiden.
  5.  Das Umgrenzen der Stellplätze mit Gräben ist verboten. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflö-cke, Zeltschnüren oder anders Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird.
  6.  Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter.
  7.  Offene Feuerstellen sind auf dem gesamten Campingplatzgelände sowie dem Strand verboten.
  8.  Grillen ist nur unter ständiger Aufsicht mindestens einer erwachsener Person erlaub. Sollte jedoch Waldbrand-gefahr bestehen (ab Waldbrandstufe 3) ist jegliche Art zu Grillen verboten. Dies betrifft auch Gasgrillanlagen. Aushänge dazu oder genauere Informationen finden sie in der Rezeption. Bitte stellen Sie sich zur Sicherheit immer eine Gießkanne voll Wasser daneben.
  9.  Entzünden von Leuchtraketen, Leuchtmunition, Feuerwerkskörpern und dergleichen ist auf dem gesamten Campingplatzgelände und am Strand aus Sicherheitsgründen untersagt.
  10.  Die Nachtruhe ist von 22:00 bis 7:00 Uhr. Zu dieser Zeit ist auch das Befahren des Geländes untersagt und die Schranke geschlossen. Laute Musik und laute Unterhaltungen sowie alle Ruhestörungen sind in dieser Zeit zu unterlassen. Radio- und Fernsehgeräte, Mp3-Player sowie Smartphone oder ähnliche Geräte dürfen nur in Zeltlautstärke betrieben wer-den. Wer gegen diese Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit einem sofortigen Platzver-weis rechnen! Aus genommen sind Campingplatzeigene Veranstaltung, die regelmäßig in der Hauptsaison am Grillplatz statt-finden und um 23:00 Uhr enden.
  11.  Das alleinige Campen von Jugendlichen ist bei uns grundsätzlich erst ab 16 Jahren erlaubt. Diese müssen bei Anreise eine schriftliche Bescheinigung der Erziehungsberechtigten mit einer Notfallnummer (Erreichbarkeit 24h) vorlegen.
  12. Das Fahren von Fahrzeugen aller Art ist nur in der Zeit von 7:00 – 22:00 Uhr und nur im Schritttempo (7km/h) gestattet.
  13.  Der Campingplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Die Ausübung eines Gewerbes auf dem Campingplatz und Schaustellung bedürfen der Genehmigung der Betreiber.
  14. Das Campingplatzpersonal sowie die Nachtwache sind in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn diese zur Aufrechterhaltung der Sicher-heit und Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der Gäste erforderlich scheint.
  15.  Bei Anreise steht Ihnen der Stellplatz sowie das Mietobjekt ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Eine frühere Nut-zung ist nur in Ausnahmefällen und nach Absprache möglich. Der Stellplatz ist am Abreisetag bis 11:00Uhr zu räumen. Das Mietobjekt bis 10:00 Uhr zu verlassen.
  16.  Die Sanitäranlagen und dessen Einrichtungen sind schonend und rücksichtsvoll zu behandeln. Kinder unter 7 Jahren dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson die Sanitäreinrichtungen benutzen. Die Sanitäranlagen dürfen nur von Campinggästen und deren Besucher benutz werden. Für den Zugang benötigen Sie eine regist-rierte Zugangskarte.
  17.  Im gesamten Sanitärbereich gilt Rauchverbot.
  18. Die Öffnungszeiten der Waschhäuser entnehmen Sie bitte dem Aushang des entsprechenden Hauses. Kurzfris-tige Sperrungen zur Durchführung notwendiger Reinigungsarbeiten (Siehe Aushang) bzw. Wartungsarbeiten können erfolgen.
  19. Die technischen Einrichtungen (Trockner, Waschmaschine, etc.) sind pfleglich zu behandeln. Bei Störungen soll umgehend das Campingplatzpersonal verständigt werden.
  20.  Bei Sturm oder Starkregen sind die Waschhäuser als Zufluchtsort zur eigenen Sicherheit aufzusuchen.